Alljährlich stehen Sie nochmals vor der selben Aufgabe: die erforderliche Steuererklärung sollte eingereicht werden! Auch die selben Sorgen tun sich auf: „Habe ich eigentlich alles präzise, lückenlos und termingerecht eingetragen?“.
Diesen Stress können Sie verhindern! Was für Sie ausschliesslich eine unangenehme Pflicht ist, ist für uns das gewohnte Tagesgeschäft. Deshalb können wir Ihnen unsere Steuerberatung auch zu ganz und gar günstigen Preisen bereitstellen und Sie profitieren von unserer gesammelten Erfahrung im Fachbereich der Einkommensteuererklärung für den Kanton Zürich.
Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2022 lieber von unseren routinierten Steuerexperten erledigen. So vermeiden Sie teure Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung und Sie profitieren von allen verbuchbaren Abzügen.
Der Steuerberater muss nicht teuer sein. Das Gegenteil ist der Fall: Ab 95 Franken übernehmen wir die lästige Arbeit für Sie und bewerkstelligen Ihre komplette Steuererklärung in Winkel. Ein Großteil unserer Mandanten spart durch unseren Rundum-Service deutlich mehr Geld ein und profitieren darüber hinaus unter anderen von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch dies ist noch längst nicht alles. Erfahren Sie, aus welchem Grund Sie bevorzugt schon jetzt unsere Berater für den Kanton Zürich konsultieren sollten.
Unser Service im DetailIm Zusammenhang mit unserer Preisgestaltung bieten wir Ihnen maximale Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Verpflichtung zur Einreichung der jährlichen Steuererklärung gilt für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich. Angestellte wie auch Selbstständig Erwerbende sollten aus diesem Grund ihre entsprechenden Steuererklärungen für das Jahr 2022 bis spätestens zum 31. März 2023 beim zuständigen Steueramt eingereicht haben.
Sowohl Eheleuteund eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. Hierbei sollte eine gemeinsame Steuererklärung gemacht werden.
Da das kantonale Steuerrecht viele Regelungen einschliessent, kann das Beauftragen eines Steuerexperten sinnvoll sein. Ein guter Steuerberater hilft, alle rechtmässigen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, richtig zu erfassen und allgemein Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Zürich einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Dorfstrasse 2
8185 Winkel
Tel: 044 864 81 11 Email: info@winkel.ch Web: http://www.winkel.ch
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: